19 August 2021

Thun: ERT will bis Ende 2021 Windenergierichtplan erstellen

Die Regionalkonferenzen bzw. Planungsregionen werden im kantonalen Richtplan beauftragt, in ihrer regionalen Richtplanung bis 2020 aufzuzeigen, wo Windpärke (bestehen i.d.R. aus mind. drei Windenergieanlagen-Standorte) erstellt werden können. Im kantonalen Richtplan werden die für die Nutzung der Windenergie besonders geeigneten und durch die Regionen bzw. die Regionalkonferenzen zu beplanenden Räume konkret bezeichnet (Windenergieprüfräume) und die für die Planung zu berücksichtigenden Grundsätze und Standortanforderungen festgehalten. Die Windenergieprüfräume sind im regionalen Richtplan auf Basis einer stufengerechten Interessenabwägung mit einer Positivplanung festzulegen.
Der ERT hat die Arbeiten im Herbst 2018 gestartet und strebt nach einigen Verzögerungen – die im Einflussbereich der übergeordneten Behörden standen – an, bis Ende 2021 die regionalen Windenergiegebiete in einem Richtplan festzulegen. Der ERT hat sieben Windenergieprüfräume zu beplanen. Das Budget der Projektleitung war zum Zeitpunkt der Einreichung der Richtplandokumenten zur kantonalen Vorprüfung aufgebraucht. Dies aufgrund von Mehraufwand, welcher nicht im Einflussbereich der Projektleitung stand. Für den Abschluss der Arbeiten wird ein Nachkredit benötigt.
Die Geschäftsleitung ERT hat dem Antrag der Kommission Energie und Mobilität, den Betrag für den Nachkredit von CHF 10’000.- (inkl. MWST) für die Abschlussarbeiten der Richtplanung Windenergie ERT zu sprechen, zugestimmt.

(text:pd/bild:unsplash)