Temporeduktion auf Verbindungsstrasse zwischen Rüti und Rüschegg
Der Gemeinderat wurde durch eine Anwohnerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbindungsstrasse zwischen Rüti und Rüschegg sich in den letzten Jahren zu einer Schnellstrasse entwickelt hat. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass von dieser Verbindungsstrasse unbestritten ein Gefahrenpotenzial ausgeht. Auf diesem Strassenabschnitt ist kein Trottoir vorhanden und Anwohnende müssen direkt auf die Strasse treten. Ebenfalls ist kein Fahrstreifen oder Gehweg vorhanden, der die Schülerinnen und Schüler sicher zur Postautohaltestelle führt. Dazu kommt, dass die Strasse sehr schmal ist und das Kreuzen bei erhöhter Geschwindigkeit als gefährlich erachtet wird. Aus diesem Grund soll die Geschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h reduziert werden. Da es sich bei dieser Strasse um eine Kantonsstrasse handelt, muss ein Gesuch für abweichende Höchstgeschwindigkeiten beim zuständigen kantonalen Oberkreisingenieuramt eingereicht werden. Dieses erstellt ein Gutachten, bei dem alle Aspekte gemäss Signalisationsverordnung geprüft werden. Im Falle eines positiven Entscheids muss die Massnahme verfügt und publiziert werden. Erst nach Ablauf der Beschwerden- und Einsprachefrist kann die Massnahme umgesetzt werden.
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