7 November 2025

Tempo 30 Verordnung – Thun schwimmt gegen den Strom

Mehrere hundert Städte und Gemeinden fordern den Bund und die Kantone nachdrücklich dazu auf, die bestehende Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen zu respektieren und die Ermessens- und Handlungsspielräume der Gemeinden bei verkehrlichen Massnahmen nicht weiter einzuschränken. Rund 600 Gemeinde- und Stadtexekutiven aus der ganzen Schweiz und über alle Parteigrenzen hinweg haben dazu einen offenen Brief unterschrieben. Darunter Bern, Spiez und Grindelwald – nicht aber Thun.

Die Unterzeichnenden verweisen auf die verfassungsrechtlich garantierte Gemeindeautonomie und betonen, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits heute klare Regeln für Geschwindigkeitsanpassungen vorsehen. Zusätzliche bundesrechtliche oder kantonale Vorgaben führen zu unnötigen Einschränkungen, Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten.

Ganz anders sieht es der Gemeinderat von Thun, erklärt der Thuner Bauvorsteher und Gemeinderat Reto Schertenleib (SVP) gegenüber Radio BeO. Für ihn schaffe die mögliche Verordnung mehr Klarheit und schränke die Autonomie der Gemeinden nicht ein. Bereits jetzt brauche es verschiedene Gutachten, welche für die Einführung von Tempo-30 von einer Gemeinde eingereicht werden müssten. Mit der Verordnung wäre es lediglich ein Gutachten mehr, so Schertenleib. Und weiter: Generell seien in der Diskussion viel mehr Emotionen als sachliche Argumente vorhanden.

(text:chl&pd/bild:unsplash)