23 Oktober 2025

Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung genehmigt

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung genehmigt. Dadurch werden Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung verbessert. So werden die Abgeltungen des Kantons für ambulante Spitalversorgungsleistungen nicht mehr ausschliesslich auf ambulante psychiatrische Leistungen beschränkt. Neu besteht die Möglichkeit, den Listenspitälern auch weitere ambulante Spitalversorgungsleistungen abzugelten, namentlich von Kinderkliniken. Zudem erhöht der Regierungsrat die Abgeltungen für Leistungen in der Weiterbildung und unterstützt insbesondere ärztliche Fachrichtungen, bei denen eine Unterversorgung besteht. Der Grosse Rat hat bereits in der Sommersession 2025 die entsprechenden Zusatzkredite (2025: 34,8 Millionen Franken, 2026 und 2027 je 36,5 Millionen Franken) gutgeheissen.

(text:pd/symbolbild:zvg spitäler fmi)