
Teilrevidiertes Polizeigesetz: Kommission folgt Regierung nicht in allen Punkten
Beim Datenaustausch mit anderen Kantonen und dem Bund beantragt die Kommission eine ergänzende Bestimmung: Alle Abrufe in den Systemen sollen protokolliert und regelmässig durch die kantonale Datenaufsichtsstelle geprüft werden. Eine Minderheit erachtet diese zusätzliche Bestimmung als nicht nötig, da die vorhandenen Sicherungssysteme genügen.
Schliesslich begrüsst die Kommission die personalrechtlichen Anpassungen, insbesondere, dass die im Verkehrsdienst tätigen polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten nun auch über den Polizeistatus verfügen sollen.
(text:pd/bild:pixabay)