11 Oktober 2025

Teil-Überbauungsordnung soll künftig das Bauen in der Berntorgasse regeln

Die Stadt Thun will für das Gebiet Berntorgasse eine Teil-Überbauungsordnung (Teil-UeO) erlassen. Ziel ist es, das Altstadtgebiet zu schützen und gleichzeitig das Bewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen. Vom 29. August bis 7. Oktober 2025 lagen die Unterlagen der Teil-UeO öffentlich auf. Dabei ist eine Einsprache eingegangen, sagt Thomas Judt, Projektleiter beim Planungsamt Thun. Daher gehe es jetzt in die Einspracheverhandlung. Danach werde die neue Überbauungsordnung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision (OPR) hat die Stadt Thun das alte Baureglement für das Bauen im Gebiet Berntorgasse weitgehend übernommen und die bestehende Zone mit Planungspflicht (ZPP) leicht präzisiert. Nachgelagert zur Ortsplanungsrevision soll jetzt eine Teil-Überbauungsordnung erlassen werden, ähnlich, wie das bereits für das Bälliz gemacht wurde. Damit benötigt künftig nicht mehr jedes Bauvorhaben innerhalb der ZPP ein planungsrechtliches Verfahren. Ziel der Stadt ist es, einerseits die prägenden Strukturmerkmale in der Berntorgasse zu erhalten und andererseits die Baubewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen. Für grössere bauliche Veränderungen, die für das Ortsbild prägend sind, ist weiterhin ein qualitätssicherndes Verfahren, wie ein Wettbewerb oder ein Gutachterverfahren nötig. Die Unterlagen der neuen UeO lagen bis am 7. Oktober öffentlich auf.

(text:pmu/pd/bild:unsplash)