14 Oktober 2026

Tag des weissen Stocks: Einfache Regel, grosse Wirkung

Vortritt gewähren schützt Leben. Zum Tag des weissen Stocks erinnert der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sbv an eine einfache Regel mit grosser Wirkung: Menschen mit weissem Stock haben im Strassenverkehr immer Vortritt.

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das Überqueren einer Strasse eine besondere Herausforderung. Sie orientieren sich am Gehör und müssen sich darauf verlassen können, dass Verkehrsteilnehmende die Vortrittsregel kennen und beachten. Wird ihnen der Vortritt verweigert oder entstehen durch Hupen oder Winken missverständliche Situationen, kann es schnell gefährlich werden.

Eine einfache Regel mit grosser Wirkung
Der internationale Tag des weissen Stocks am 15. Oktober bietet Anlass, diese lebenswichtige Vortrittsregel erneut ins Bewusstsein zu rufen. Mit einer Online-Kampagne und Aktionstagen in der ganzen Schweiz macht der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sbv darauf aufmerksam, dass die Regel offenbar vielen Verkehrsteilnehmenden nicht bekannt ist: Hebt eine Person am Strassenrand den weissen Stock, um die Strasse zu überqueren, müssen alle Verkehrsteilnehmenden anhalten – ob im Auto, auf dem Velo, auf dem Motorrad oder mit dem E-Trottinett. Die folgenden Verhaltenstipps helfen, Missverständnisse zu vermeiden:

  • Nahe anhalten: So kann die wartende Person mit weissem Stock das Motorengeräusch orten und sich daran orientieren.
  • Nicht hupen: Hupen wird als Warnsignal wahrgenommen und sorgt für Verwirrung statt Klarheit.
  • Geduld haben: Blinde und sehbehinderte Menschen überqueren die Strasse erst, wenn sie anhand der Umgebungsgeräusche sicher sind, dass alle Fahrzeuge stehen.

Stimmen aus dem Alltag
Was bedeutet «Weisser Stock = Stopp!» im Alltag? In kurzen Videobeiträgen berichten eine Person mit Sehbehinderung, eine Fahrlehrerin und ein Polizist von ihren Erfahrungen. Die Beiträge machen anschaulich, weshalb die Regel Leben schützen kann und was Verkehrsteilnehmende konkret tun können.

Ergänzend informiert die sbv-Website über die Bedeutung des weissen Stocks als Orientierungshilfe und Vortrittssignal im Strassenverkehr. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen erklärt und konkrete Tipps für den Umgang mit Menschen mit Sehbehinderung vermittelt.

Aktivitäten in den Regionen
Rund um den 15. Oktober organisieren die sbv-Sektionen schweizweit Sensibilisierungsaktionen zum weissen Stock im Strassenverkehr. Gemeinsam mit Fachpersonen machen sie sichtbar, worauf blinde und sehbehinderte Menschen beim Überqueren der Strasse angewiesen sind und wie Verkehrsteilnehmende mit ihrem Verhalten zu mehr Sicherheit beitragen können.

Der sbv ist am Donnerstag, 15. Oktober 2026 auch in Thun am Strättligen Markt präsent.

(text:pd,jkä/symbolbild:pexels, mart production)