13 Februar 2022

Strenge Regeln für Ferienwohnungen in der Berner Altstadt

Die Stadt Bern setzt höhere Hürden für die Vermietung von Ferienwohnungen und Business Apartments in der Altstadt. Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Teilrevision der Bauordnung gutgeheissen.

31613 Stimmende legten ein Ja in die Urne, 7077 lehnten die Vorlage ab. Die Stimmbeteiligung betrug 47,6 Prozent, wie die Stadt am Sonntag mitteilte.

Eingeschränkt wird lediglich die gewerbsmässige Vermietung von Zweitwohnungen, die heute jahrein, jahraus zur Kurzzeit-Vermietung im Internet angeboten werden. Klassische Formen von „Homesharing“ bleiben hingegen erlaubt. Wer also während seinen Ferien die eigene Wohnung an Touristen vermietet, darf dies weiterhin tun.

Die Befürworter der Vorlage betonten, die gewerbsmässige Nutzung dürfe nicht überborden. Sonst würden immer mehr Einheimische aus der Altstadt verdrängt und die Mietpreise in die Höhe getrieben. Die Gegner der Vorlage sahen es anders: Die neue Regelung wolle ein Problem lösen, das es zurzeit gar nicht gebe.

(text:sda/bild:beo)