27 April 2022

Strafverfahren zu tödlichem Polizeieinsatz in Adelboden wieder aufgenommen

Die Berner Staatsanwaltschaft muss das Strafverfahren gegen drei Polizisten wieder aufnehmen, die an einem tödlichen Einsatz im Mai 2020 in Adelboden beteiligt waren. Das hat das Obergericht entschieden. Beim Einsatz war ein 44-jähriger Schweizer ums Leben gekommen.

Einer der Polizisten hatte insgesamt fünf Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgegeben, wie aus dem am Mittwoch im Internet publizierten Urteil des Obergerichts hervorgeht. Zum Tod führte gemäss den Rechtsmedizinern ein Kopfsteckschuss.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben hatte das Verfahren im Juli 2021 eingestellt. Dagegen wehrten sich zwei Brüder des Verstorbenen und dessen Mutter. Ihre Beschwerden gegen die Einstellung des Verfahrens hiess das Obergericht nun teilweise gut.

Das Verfahren gegen den Schützen wegen vorsätzlicher Tötung und Amtsmissbrauchs sei wieder aufzunehmen, ebenso dasjenige gegen zwei weitere Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Bei allen drei Beschuldigten steht zudem der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum. Nach allfällig weiteren Ermittlungen sei das Verfahren voraussichtlich zur Anklage zu bringen, hält das Obergericht fest.

Die Polizei hatte am 21. Mai 2020 die Meldung erhalten, dass sich ein Mann in einer Wohnung in Adelboden auffällig verhalte und geäussert habe, sich etwas anzutun. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Mann bewaffnet sein könnte. Wegen der besonderen Gefahrenlage wurde die Sondereinheit Enzian aufgeboten.

Das Betreten der Wohnung war aus Sicht des Obergerichts gerechtfertigt. Offene Fragen bleiben gemäss dem Urteil aber zum weiteren Vorgehen. Der Mann war im abgeschlossenen Schlafzimmer lokalisiert worden.

Die Polizei entschied sich gemäss den Unterlagen, die Tür gewaltsam zu öffnen. Dass dies nötig war, ist laut Obergericht zweifelhaft. Es bestünden «konkrete Hinweise, dass dieses Vorgehen nicht mehr dem Situationsverlauf angepasst war».

Als die Polizei die Türe aufgebrochen hatte, stand der Mann nach übereinstimmenden Aussagen mit erhobener Waffe im Raum da. Einer der Polizisten gab darauf fünf Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab.

Der erste Schuss erfolgte mutmasslich ohne Vorankündigung, und der Mann reagierte darauf nicht mit einer eigenen Schussabgabe. Für das Obergericht stellt sich daher auch die Frage, «ob die insgesamt vier weiteren Schüsse noch als angemessene Notwehrhandlung angesehen werden können».

(text:sda/bild:pexels)