
Steuerliche Reduktion des Eigenmietwertes in besonderen Härtefällen?
Der Berner Regierungsrat muss prüfen, wie der Eigenmietwert in besonderen Härtefällen steuerlich reduziert werden könnte. Der Grosse Rat hat am Montag ein entsprechendes Postulat mit 96 zu 55 Stimmen angenommen.
Gefährdet seien vor allem ältere Hauseigentümer, welche selbst in ihrem Eigenheim leben. Heisst: Wenn ihr Einkommen im Ruhestand sinke und der Eigenmietwert weiter steige, könnte das dramatische Folgen haben, sagt die Postulantin und FDP-Grossrätin Sybille Plüss-Zürcher an der Frühlingsession.
Der Regierungsrat hatte hingegen eine andere Meinung. Aus seiner Sicht habe der Kanton keinen Spielraum für die Erfüllung dieses Anliegens. Dementsprechend wollte er den Vorstoss abschreiben lassen. Das Parlament hat es aber eben anders gesehen.
Auf nationaler Ebene wird ausserdem über die Abschaffung des Eigenmietwertes diskutiert.
(text:jkä/bild:beo)