14 August 2025

Steuergesetzrevision laut Finanzdirektion auf Kurs

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe bis mittlere Einkommen gestaffelt über die Jahre 2027 und 2028 deutlich senken und eine verbleibende «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer abschaffen. Mit diesen Massnahmen kann er wichtige Stossrichtungen der bernischen Steuerstrategie umsetzen, welche zukünftig weitere Senkungen der kantonalen Steueranlagen für natürliche und juristische Personen vorsieht. Die Finanzkommission des Grossen Rates (FiKo) hat diese Stossrichtung und die geplante Umsetzung bestätigt. Auch die übrigen Punkte der Vorlage sind im Hinblick auf die erste Lesung in der kommenden Herbstsession des Grossen Rates kaum bestritten. Die einzige Differenz betrifft einen Mehrheitsantrag der FiKo: Bei der Grundstückgewinnsteuer soll auf Gesuch hin die provisorische Grundstückgewinnsteuer in Rechnung gestellt und bei der Steuerverwaltung zinslos einbezahlt werden können. Der Regierungsrat sieht in dieser Bestimmung keine nennenswerten Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, dafür erhebliche Ressourcenkosten.

(text:pd/bild:beo)