24 August 2023

Steffisburger Ortsplanungsrevision teilweise in Kraft

Nachdem die Steffisburger Stimmberechtigten am 13. Februar 2022 der neuen baurechtlichen Grundordnung zugestimmt haben, wurde diese mittlerweile seitens der zuständigen kantonalen Stelle genehmigt. Infolge eines hängigen Beschwerdeverfahrens tritt die baurechtliche Grundordnung rückwirkend per 20. April 2023 jedoch noch nicht für das gesamte Gemeindegebiet in Kraft. Die Beschwerde betrifft den Perimeter der ZPP W „Pfrundmatte“. Für die Pfrundmatte läuft nun ein gesondertes Verfahren.

(text:pd&chl/bild:beo)