22 September 2021

Steffisburg: Ortsplanungsrevision geht in die zweite öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Steffisburg hat nach der ersten öffentlichen Auflage der baurechtlichen Grundordnung (Ortsplanungsrevision) Anpassungen an den Plänen und Vorschriften vorgenommen. Vom 23. September 2021 bis am 29. Oktober 2021 läuft nun die zweite öffentliche Auflage. Die im Vergleich zur ersten Auflage geänderten Unterlagen können in diesem Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg eingesehen werden.

Vom 14. Mai bis zum 14. Juni 2021 lief die erste öffentliche Auflage und Einsprachefrist für die Bevölkerung zur baurechtlichen Grundordnung (bestehend aus neuem Baureglement, Zonenpläne Nord und Süd, Schutzzonenplan sowie Zonenpläne Gewässerraum Nord und Süd) im Rahmen des Prozesses zur Ortsplanungsrevision in Steffisburg. Insgesamt gingen dazu 38 Einsprachen fristgerecht ein. In der Zwischenzeit konnten sämtliche Einspracheverhandlungen geführt werden. Mehrere Einsprachen wurden vollständig zurückgezogen; bei einzelnen Einsprachen wurden punktuell Rechtsbegehren zurückgezogen.

Der Gemeinderat nimmt diverse Anliegen aus den Einspracheverhandlungen ernst und setzt verschiedene Zeichen. So hat er als Planungsbehörde kleine Korrekturen an der baurechtlichen Grundordnung vorgenommen. Es handelt sich dabei um Details im Zonenplan Gewässerräume Nord. Auch wurde eine Einzonung um 17 Quadratmeter angepasst und die einzige Gartenbauzone von Steffisburg sowie die angrenzende Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) „Schulanlage Glockenthal“ wurde noch einmal überprüft und angepasst: Die ZöN wurde reduziert und eine Teilfläche der bestehenden Gartenbauzone hinzugeschlagen.

Im Zusammenhang mit der Umzonung der Parzelle am Kirchbühl (Alterssiedlung Esther Schüpbach Stiftung, aktuell basierend auf einer Überbauungsordnung) und den zwei Parzellen auf der „Pfrundmatte“ (Teilfläche der Zone für öffentliche Nutzungen Nr. 7 Dorfkirche) in die Zone mit Planungspflicht ZPP W nimmt die Exekutive die Bedenken und Sorgen aus der Bevölkerung sowie der Einsprechenden in Bezug auf die Nachhaltigkeit und auf Begegnungsmöglichkeiten ernst. Die Gemeinde verpflichtet sich, dass zwischen 40 bis maximal 60 Prozent der Fläche für Grün- und Begegnungsraum freigehalten werden muss. Demzufolge darf höchstens 60 Prozent der unüberbauten Landfläche (zwei Parzellen der Pfrundmatte) bebaut werden. Zudem erklärt sich der Gemeinderat bereit, eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Sanierung der bestehenden Alterssiedlung Esther Schüpbach mit einer externen Expertise prüfen zu lassen und allenfalls einer Sanierung den Vorzug gegenüber einem Neubau zu geben.

Der Gemeinderat strebt ein ausgewogenes und zukunftsorientiertes Paket zur Ortsplanungsrevision an, welches auf ein moderates Wachstum und eine nachhaltige sowie ausgewogene Entwicklung der Gemeinde setzt. So verzichtet die Regierung von Steffisburg bewusst darauf, weitere Flächen in der Gemeinde einzuzonen, obwohl sie dies gemäss den kantonalen Vorgaben noch dürfte. Gleichzeitig erfüllt die Gemeinde die übergeordneten Vorgaben von Bund und Kanton mit dem Ziel, die Siedlungsentwicklung nach innen (SEein) zu fördern, das Kulturland und die Fruchtfolgeflächen besser zu schützen und den Boden haushälterisch zu nutzen.

In Bezug auf mehr Biodiversität und Ökologie engagiert sich der Gemeinderat mit verschiedenen Projekten (KulturGarten, Neophytenbekämpfung, Orchideenkonzept etc.) auf freiwilliger Basis. Zudem wurden seit der letzten Revision des Baureglements auf übergeordneter Ebene bedeutende Entscheide bezüglich Energie und Ökologie getroffen und rechtlich verankert. Hierzu wurde auch der überkommunale Richtplan Energie mit den vorgegebenen Energieträgern (Gas, Grundwasser, Fernwärme etc.) hinterfragt und überarbeitet. Die wesentlichste Änderung ist, dass der Gemeinderat in Verbindung mit der NetZulg AG die Nutzung der Fernwärme bedeutend forcieren will.

Ferner setzt sich der Gemeinderat mittels des im Rahmen der Ortsplanungsrevision entwickelten Raumentwicklungskonzepts 2035 und dem Richtplan Verkehr mit verschiedenen Massnahmen für ein nachhaltigeres Mobilitätsmanagement ein. Hierbei ist er aber auch auf das Mitwirken der Bevölkerung angewiesen, indem wir uns alle für kombinierte und nachhaltige Mobilitätsangebote offen zeigen und diese auch nutzen. Wir alle können einen Input zur Lösung beitragen.

Nach Ablauf der Auflagefrist finden anfangs November 2021 allfällige Einspracheverhandlungen statt. Der Zeitplan sieht weiter vor, dass der Grosse Gemeinderat am 3. Dezember 2021 die Abstimmungsbotschaft zur Ortsplanungsrevision verabschiedet, inklusive der vom Gemeinderat im Rahmen der ersten und zweiten Auflage beschlossenen Änderungen. Der abschliessende Entscheid zur gesamten baurechtlichen Grundordnung treffen abschliessend die Stimmberechtigten von Steffisburg im Rahmen einer Gemeindeabstimmung voraussichtlich am 13. Februar 2022.

(text:pd/bild:beo)