22 Juni 2021

Steffisburg: Flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung ab 1. Juli

Die Gemeinde Steffisburg führt ab 1. Juli 2021 die flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung ein. Ab diesem Zeitpunkt können die Parkgebühren auf allen von der Einwohnergemeinde bewirtschafteten Parkplätzen nicht nur mit Bargeld, sondern auch via verschiedene Parking-Apps bezahlt werden.

Der Gemeinderat hat am 9. April 2021 beschlossen, die neue Verordnung zum Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze auf den 1. Juni 2021 in Kraft zu setzen. Gegen diesen Beschluss wurden zwei Beschwerden erhoben. Gegenstand der Beschwerden waren einerseits die Gebührenerhöhung und andererseits die Gebührenfreiheit der ersten 30 Parkminuten. Mittlerweile wurde die gegen die Gebührenerhöhung gerichtete Beschwerde zurückgezogen. Die noch hängige Beschwerde steht der Einführung des neuen Parkregimes nicht entgegen, zumal die ersten 30 Parkierungsminuten bereits bisher nicht gebührenpflichtig waren. Somit kann die neue Parkplatzbewirtschaftung nun ab dem 1. Juli 2021 umgesetzt werden. Sämtliche Parkplätze in Steffisburg werden ab diesem Zeitpunkt bewirtschaftet. Die Gebührenpflicht gilt während 24 Stunden und an allen Wochentagen. Neben der Zahlung mit Bargeld an den Parkuhren stehen neu verschiedene elektronische Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung. Es sind dies die Bezahl-Apps von Parkingpay, Easypark, Twint und Sepp/Pay by Phone. Anwohnerinnen und Anwohner können weiterhin Monats- und Jahresbewilligungen beantragen. Auch diese Parkbewilligungen können neu via App oder online beantragt und verlängert werden.

Und so geht’s: Beim Ticketkauf an der Parkuhr muss das Autokennzeichen inklusive Kantonsbezeichnung eingegeben werden. In der gewählten Parking-App müssen je nach Anbieter Angaben wie zum Beispiel Autotyp, Kontrollschild, Telefonnummer, Kreditkarte oder Bankverbindung hinterlegt werden. Diese Eingaben dienen der Kontrolle, ob für ein abgestelltes Fahrzeug eine gültige Parkbewilligung besteht.

(text:pd/bild:beo)