5 Juni 2023

Ständerat will 1000-Franken-Busse für verbotene Gesichtsverhüllung

Der Ständerat hat am Montag als Erstrat dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Wer an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht unkenntlich macht, kann mit maximal 1000 Franken gebüsst werden. Ausnahmen sind möglich.

Der Ständerat stimmte dem Gesetz ohne Änderungen mit 36 zu 8 Stimmen zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden.

Über die Umsetzung des Verbots waren sich die Ständeratsmitglieder weitgehend einig. Sie folgten allen Anträgen des Bundesrats. Das Verhüllungsverbot soll etwa für Hooligans an Sportveranstaltungen gelten und im Normalfall Vermummungen an Demonstrationen verbieten.

Erlaubt bleiben soll die Verhüllung etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit zum Schutz der Personen notwendig ist.

Eine Minderheit um Hans Stöckli (SP/BE) versuchte, die Ausnahmen auszuweiten und „achtenswerte Gründe“ als Möglichkeit für Ausnahmen aufzunehmen. Als Beispiele genannt wurden jene Fälle, in welchen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Persönlichkeit anonym bleiben möchte, etwa Opfer häuslicher Gewalt, anonyme Alkoholikerinnen und Alkoholiker oder Tibeterinnen und Tibeter, die gegen das chinesische Regime demonstrieren.

Der Rat lehnte dies jedoch ab. Die Mehrheit war der Meinung, dass die Ausnahmen genügend geregelt seien. Dafür sei die Möglichkeit der Verhüllungsbewilligung bei Demonstrationen vorgesehen, wie Kommissionssprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) sagte. Ebenso abgelehnt wurde der Einzelantrag von Lisa Mazzone (Grüne/GE), die den oberen Rahmen der Busse auf 200 Franken herabsetzen wollte.

Der Ständerat hatte bereits in der Frühlingssession über das Gesetz diskutiert. Damals ging es in der Eintretensdebatte um die grundsätzliche Frage, ob das Verbot auf nationaler oder kantonaler Ebene geregelt werden soll. Die vorberatende Kommission war für eine kantonale Regelung. Das Hauptziel des Verfassungsartikels sei nicht die Bestrafung, sondern die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Entsprechend seien die Kantone zuständig.

Der Rat war dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Stattdessen hiess er den Einzelantrag von SVP-Präsident Marco Chiesa (TI) auf Zustimmung zum Bundesgesetz gut. Nur auf diese Weise sei sichergestellt, dass der Volkswille respektiert werde und es keinen Flickenteppich gebe. Auch die Kantone hatten um eine nationale Regelung gebeten.

Das Gesetz setzt die im März 2021 von Volk und Ständen mit 51,2 Prozent angenommene Volksinitiative „für ein Verhüllungsverbot“ um. Lanciert worden war sie wie das schon früher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).

Bereits heute kennen nach Angaben des Bundes 15 Kantone Vermummungsverbote. Diese kantonalen Gesetze würden im Falle einer Annahme des Bundesgesetzes übersteuert.

(text:sda/bild:unsplash)