Stadt Thun hat Pläne für Schadaugärtnerei
Seit 2014 ist die Schadaugärtnerei im Eigentum der Stadt Thun. Aus einem breit abgestützten Testplanungsverfahren ging hervor, dass ein Areal mit hohem Öffentlichkeitsgrad und vielfältiger Nutzung entstehen soll. 2018 konkretisierte ein Studienauftrag das Vorhaben. Er zeigte unter anderem auf, dass sich insbesondere der Bereich der Orangerie und daran angrenzende Freiflächen eignen für Nutzungen in den Bereichen Kultur, Freizeit oder Sport. Zwischen 2020 und 2021 konnten auf diesen Flächen mittels Zwischennutzungen praktische Erfahrungen gewonnen werden. Die Schadaugärtnerei entwickelte sich dabei dank des Engagements der Zwischennutzenden zu einem beliebten Treffpunkt für Thunerinnen und Thuner. Das Areal soll ein lebendiger, öffentlicher Ort bleiben.
Parallel zur Neuordnung der Zwischennutzung arbeitet die Stadt Thun an der weiteren Arealentwicklung. Die Entwicklung der Schadaugärtnerei soll schrittweise erfolgen. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Schadaugärtnerei werden neu in der ZPP BC «Schadaugärtnerei» verankert. Die Vorschriften decken sich inhaltlich grösstenteils mit den Vorschriften der bisherigen ZPP J, Sektor E, die im März 2022 im Rahmen der öffentlichen Auflage der OPR publiziert wurden. Ziel der Bestimmungen ist es, die Qualitäten der Schadaugärtnerei zu bewahren und das Areal primär für öffentliche Nutzungen bereitzustellen. Untergeordnet und nur in definierten Bereichen ist Wohnen zulässig. Die Bebauung hat sich an den spezifischen Qualitäten des Ortes und den bestehenden Gebäuden zu orientieren. So gelten gemäss der umliegenden Zone und analog geltendem Baureglement 2002 grundsätzlich die Fassadenhöhen der Zone Wohnen W3. Ausschliesslich im nördlichen Teil des Areals wird zu Gunsten der Entwicklung eines neuen Museums davon abgewichen.
(text:pd/bild:beo)