9 Juli 2022

Stadt Dietikon und Kanton Zürich retten historische Minigolfanlage

Auf der Minigolfanlage „Mühlematt“ in Dietikon ZH rollen zum ersten Mal seit Herbst 2020 wieder kleine Bälle über die 18 Bahnen. Sie stand eigentlich vor dem Aus. Doch dann nahmen Stadt und Kanton mehrere Millionen Franken in die Hand – unter anderem aus denkmalschützerischen Überlegungen.

Dass die Stadt Dietikon und der Kanton Zürich Geld aufwerfen, um eine Minigolfanlage zu retten, überrascht – zumal diese auf den ersten Blick nicht speziell erscheint. Denn die Anlage wurde 1969 nach dem System des Genfer Gartenarchitekten Paul Bongni erstellt. Dieser hatte 1953 ein System mit 18 normierten Pisten patentieren lassen. Schon 1954 gab es landesweit 14 baugleiche Anlagen.

Doch jene im Zürcher Limmattal ist dennoch etwas Besonderes: „Trotz der relativ späten Erstellungszeit ist sie als eine der wenigen erhaltenen Anlagen im Kanton und mit ihrer bauzeitlich erhaltenen Substanz von hoher Bedeutung“, stellte die kantonale Denkmalpflege Zürich fest.

Die Dietiker Pisten wurden zudem in einen Hang hinein gebaut, während die meisten anderen Anlagen eben sind, wie die Denkmalpflege weiter festhielt. Sie lobte die „parkartige Gestaltung“ und die „ortsprägende Topografie“.

Sie sei deshalb substanziell zu erhalten, befand sie. Dies umfasse nicht nur alle 18 Pisten mit ihren meist handgefertigten Hindernissen in Beton, sondern auch die weiteren Ausstattungen, wie Pilzlampen, Metallständer mit Schreibunterlagen und Abfallbehälter.

Die Immobiliengesellschaft, der das Grundstück an einem idyllischen Weiher gehört, reichte 2019 ein Baugesuch ein. Dieses sah den Bau eines Neun-Familienhauses und den Abbruch der Minigolfanlage vor.

Angesichts dieser Perspektiven kündigte der langjährige Pächter den Vertrag, der bis Ende 2027 laufen sollte, schon auf Ende 2020 vorzeitig auf. Seither hüpften in der „Mühlematt“ keine Bälle mehr über Wellen hinweg und rollten nicht mehr durch Tunnels hindurch.

Doch nun kommt es zu einem Neustart. Die Stadt Dietikon kaufte der Immobiliengesellschaft im April dieses Jahres das Land für 3,55 Millionen Franken ab. Der Kanton Zürich beteiligte sich mit 1,6 Millionen Franken daran. Eine IG führt ab Samstag den Spielbetrieb.

Für den Zürcher Regierungsrat handelt es sich um ein „Kleinod in der urbanen Landschaft des Limmattals“, wie es in einem Sitzungsprotokoll heisst. Die Anlage sei ein „wichtiger sozial- und kulturgeschichtlicher Zeuge der Populärkultur der Nachkriegszeit“.

Eine definitive Unterschutzstellung der Anlage hätte aber nichts bewirkt – der Eigentümer hätte gar nicht dazu verpflichtet werden können, den Betrieb fortzuführen. Nur mit einem Erwerb durch die öffentliche Hand könne die Minigolf-Anlage erhalten werden, begründeten die Stadt Dietikon und der Kanton den Kauf.

Dass es dazu kam, ist auch auf öffentlichen Druck zurückzuführen. Diverse Vorstösse wurden im Dietiker Stadtparlament eingereicht. Eine Petition wurde von knapp 2500 Personen unterzeichnet.

Anfänglich gab sich der Stadtrat noch zurückhaltend. Es stehe bisher ein Verkaufspreis im Raum, der über den Preisvorstellungen der Stadt liege, schrieb er 2020 auf ein „Rettet die Minigolfanlage“-Postulat. Dank der Subvention des Kantons, die aus dem Natur- und Heimatschutzfonds erfolgt, konnte die Stadt nun doch zuschlagen.

(text:sda/bild:unsplash)