12 Oktober 2021

Staatsanwalt fordert härtere Strafe für Maudet und Mitangeklagte

Die Genfer Staatsanwaltschaft besteht auf ihrem Standpunkt, dass es sich bei den Umständen der Reise von Pierre Maudet nach Abu Dhabi um eine Straftat gehandelt habe. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Ex-Staatsrat.

„Wenn man das höchste öffentliche Amt bekleidet, darf man nicht glauben, dass man über dem Gesetz steht“, sagte Oberstaatsanwalt Stéphane Grodecki in seinem Schlussplädoyer am Dienstag vor dem Genfer Berufungsgericht. Der Ex-Magistrat scheine diesen Grundsatz immer noch nicht verstanden zu haben.

Die erste Instanz, das Genfer Polizeigericht, war im Februar zum Schluss gekommen, dass der Politiker durch die Annahme eines solchen Geschenks das Risiko in Kauf nahm, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden. Es verurteilte ihn wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken.

Maudet habe sich nicht nur gegenüber den beiden Geschäftsleuten, die diesen Aufenthalt organisiert hatten, sondern auch gegenüber der emiratischen Krone, die diesen Luxusaufenthalt bezahlt hatte, zu Wohlwollen oder einer möglichen Gegenleistung verpflichtet, heisst es in der Anklageschrift.

Der Vorteil sei Maudet angeboten worden, weil er Staatsrat gewesen sei. „Nach Ansicht des Staatsanwalts wollte Maudet von Anfang an das Leben, die Sonne und den Formel Eins Grand Prix geniessen“, sagte Grodecki.

Das Handeln der beiden Unternehmer Magid Khoury und Antoine Daher, die ihre Beziehungen nutzten, um Maudet auf die Gästeliste zu setzen, sei entscheidend, fuhr der Staatsanwalt fort. „Ohne sie wäre die Reise nicht zustande gekommen.“ Der Erklärung, dass die beiden Vermittler nur der Republik Genf helfen wollten, wird in der Anklageschrift ebenfalls widersprochen.

Weiter forderte der Staatsanwalt erneut eine Verurteilung Maudets wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit einer politischen Umfrage im Jahr 2017, welche die Geschäftsleute Khoury und Daher finanziert hatten.

Nach der Reise wandten sich die beiden Geschäftsleute wiederholt in verschiedenen Angelegenheiten an den ehemaligen Stabschef von Maudet, Patrick Baud-Lavigne. Dieser sitzt wie die beiden Unternehmer ebenfalls auf der Anklagebank.

Wie in der ersten Instanz forderte der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für Maudet und dessen Ex-Stabschef, der ihn nach Abu Dhabi begleitet hatte. Für Khoury und Daher beantragte er bedingte Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise acht Monaten.

In erster Instanz war Baud-Lavigne wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 300 Franken belegt worden. Khoury und Daher wurden wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 240 beziehungsweise 180 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt.

Die Berufungsverhandlung wird am Mittwoch mit den Plädoyers der Anwälte der vier Angeklagten fortgesetzt. Sie werden alle auf Freispruch plädieren.

(text&bild:sda)