15 März 2021

Staatsanwalt fordert 56 Monate Freiheitsstrafe für Franz A. Zölch

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag vor Gericht in Bern für den ehemals renommierten Juristen Franz A. Zölch wegen gewerbsmässigen Betrugs eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten beantragt. Zölch habe von Bekannten Darlehen erbettelt, ohne Absicht, sie zurückzuzahlen.

Den Bekannten habe der als Medienjurist, Brigadier, Sportfunktionär, Hochschuldozent, Bernburger und Mann einer Regierungsrätin bekannte Zölch das Geld arglistig abgeluchst.

Laut Anklageschrift spiegelte Zölch seinen Geldgebern falsche Tatsachen vor. Er gab an, kurzfristig in einem finanziellen Engpass zu stecken. Dies, obschon er gewusst habe, dass er viel tiefer in finanziellen Problemen stecke. Mit dem Geld habe Zölch vielmehr seinen Lebensunterhalt finanziert, führte der Staatsanwalt aus.

Zölch hätte immer wieder durch Honorareinkünfte die Möglichkeit gehabt, Darlehen oder zumindest Teile davon zurückzuzahlen, was er aber nicht tat.

Insgesamt geht es um eine Deliktsumme von rund vier Millionen Franken. Wo das Geld geblieben ist, darüber schwieg sich Zölch, der immer wieder untertauchte, bisher aus.

(sda)