24 November 2022

Berner Spitäler unterliegen zukünftig der Ausbildungspflicht

Das teilrevidierte Spitalversorgungsgesetz (SpVG) verpflichtet neu auch Spitäler, die bisher nicht als Weiterbildungsstätte zertifiziert waren, sich an der ärztlichen Weiterbildung zu beteiligen. Nach einer Zertifizierung durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) sollen alle Leistungserbringer an der weiterführenden Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten teilnehmen.

Das Gesundheitsamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion verfügt für jeden Leistungserbringer den massgebenden Weiterbildungsquotienten und definiert die verschiedenen Versorgungsraten. Die Abgeltung beträgt 15’000 Franken pro Vollzeitäquivalent für nicht unterversorgte Fachrichtungen und 50 000 Franken für unterversorgte Fachrichtungen. Damit wird ein Beitrag zur Nachwuchsförderung geleistet.

Für pharmazeutische Weiterbildungen in den Fachrichtungen Offizinpharmazie (berechtigt zur Führung einer Apotheke in eigener fachlicher Verantwortung) oder Spitalpharmazie beträgt die Abgeltung 15’000 Franken, da in diesem Bereich keine Unterversorgung besteht.

(text:pd/bild:pixabay)