Spiezs Wunschliste für den Verkehr
Der neue Verkehrsrichtplan der Gemeinde Spiez gibt die Leitlinien für die Verteilung des Strassenraums vor und beinhaltet Vorschläge für konkrete Massnahmen. Die Gemeinde setzt auf eine Mobilität, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Die Rolle des Fuss- und Veloverkehrs sowie des ÖV soll gestärkt werden und der motorisierte Individualverkehr auf den Spiezer Strassen nicht zunehmen. Vom 16. Dezember 2024 bis am 14. Februar 2025 lief die öffentliche Mitwirkung. 37 Eingaben gingen ein; neben 23 Privatpersonen und fünf politischen Parteien äusserten sich sieben Verbände und Vereine sowie einzelne Amtsstellen.
Auf Zustimmung stossen die Vorschläge, die Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger zu verbessern, vor allem auch für Schulkinder. Auch wird an mehreren Orten eine Verkehrsberuhigung mittels Begegnungszone oder Temporeduktion gewünscht. Der Gemeinderat hat aufgrund der Mitwirkung einzelne Massnahmen ergänzt oder verbindlicher festgelegt.
Kontrovers beurteilt wird, wie sich das Zentrum von Spiez lebenswerter gestalten lässt. Die einen wünschen weniger Parkplätze, um Raum für den Fuss- und Veloverkehr sowie für attraktive Plätze zu schaffen. Andere warnen, die Aufhebung von Parkplätzen führe zum «Ladensterben». Zur Verkehrsentlastung werden teilweise Umfahrungsstrassen vorgeschlagen. Der Gemeinderat sieht aufgrund der Reaktionen von der Vorgabe ab, dass die Anzahl öffentlicher Parkplätze im Zentrum nicht zunehmen soll. Er will langfristig ein dem Bedürfnis entsprechendes Angebot an Parkierung sicherstellen. Zu erarbeiten sind eine Nutzeranalyse und ein Parkplatzkonzept. Wird das seit langem diskutierte neue Parkhaus im Zentrum gebaut, sollen im Gegenzug oberirdische Parkfelder aufgehoben werden.
Neu will der Gemeinderat den Autobahnanschluss Faulensee in den Verkehrsrichtplan aufnehmen. Er verpflichtet sich damit zu Abklärungen zu diesem langfristigen Vorhaben. Später müsste der Kanton den Ausbau der Strasseninfrastruktur in seine Planungen aufnehmen und vor Eingabe beim Bund eine Zweckmässigkeitsuntersuchung durchführen.
Nach den Anpassungen im Zuge der Mitwirkung hat der Gemeinderat den Verkehrsrichtplan am 12. Mai 2025 für die kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Somit werden die Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht.
(text:pd/bild:zvg astra)