Spiezer SP will AirBnB faktisch verbieten
Die Motion beauftragt den Gemeinderat, eine Änderung des Baureglements für das gesamte Gemeindegebiet von Spiez zu erarbeiten.
Im Besonderen geht es darum, dass einzelne Richtwerte schnellstmöglich oder mindestens beim Auslaufen einer allfälligen Planungszone in das Baureglement der Gemeinde Spiez implementiert werden. Dabei handelt es sich um das Mass der Nutzung, die Baubewilligungspflicht bei Umnutzung zur touristischen Nutzung von Erstwohnungen und die kurzzeitige Vermietung. In der Bründung schreiben die Motionärinnen und Motionäre:
Die Sicherung von genügend Erstwohnungsraum und der Schutz des ruhigen Wohnens sind von grossem öffentlichem Interesse. Namentlich der Schutz des bestehenden Erstwohnungsraums
vor unbeschränkter Umnutzung zu Portalwohnungen und die Verhinderung der damit verbundenen Spekulationen sind im Sinne der Bevölkerung von Spiez. Da alle Wohnungen noch immer vermietet werden können und auch unter neuem Recht Zweitwohnungsnutzungen mit gewissen Einschränkungen möglich sind, liegen keine unverhältnismässigen Eigentumsbeschränkungen vor. Auch gilt Besitzstandswahrung.
(text:sfr/bild:beo-archiv)