22 Juni 2023

Sozialdienst Region Jungfrau mit rund 400’000 Franken Gewinn

Die Jahresrechnung 2022 des SDRJ weist einen Einnahmenüberschuss von CHF 389’987.60 aus, welcher vollumfänglich an die Verbandsgemeinden ausbezahlt wird. Damit werden den Verbandsgemeinden nicht zum ersten Mal ihre für das Rechnungsjahr belasteten Betriebsbeiträge vollständig zurückerstattet. Der anspruchsvolle Arbeitsalltag auf einem öffentlichen Sozialdienst, die damit verbundene aufwändige und kostenintensive Personalfluktuation sowie der erneute Hinweis der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSI), dass die Fallpauschalen seitens der Gemeinden vollumfänglich für die Personalkosten und nicht für die Betriebskosten zu verwenden seien, haben den Vorstand veranlasst, die Personalaufwendungen für das Jahr 2024 höher zu budgetieren und dementsprechend von den Verbandsgemeinden die vom Gesetzgeber vorgesehenen, im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheren Betriebsbeiträge einzufordern.

Das anders gewichtete Budget 2024 setzt Ressourcen zu Gunsten des Personaletats frei. Diese sollen im 2024 und 2025 in je einer Etappe einem moderaten Ausbau der Pensen der Fachleitungen (2024) und der Sachbearbeitung (2025) dienen. Damit können die Sozialarbeitenden zum einen mit einer intensivierten Einführung und einer fortlaufenden Beratung in den zahlreichen komplexen Fach- und Rechtsgebieten noch besser unterstützt und in aufwändigen Sachaufgaben kompetent entlastet werden. Es ist zu hoffen, dass dies die Attraktivität eines geographisch eher peripher gelegenen Sozialdienstes längerfristig erhält oder sogar erhöht. Denn Sozialarbeitenden erleben oft erst mit mehrjähriger Erfahrung und Routine die Freude und Energie, welche dieses spannende und vielseitige Arbeitsfeld zu bieten hat.

Emanuel Schläppi, Vorstandspräsident des SDRJ seit Juli 2022, nutzte sein erstes Amtsjahr intensiv, um den Betrieb und die operative Führungsebene kennenzulernen und zu unterstützen und sich ein Bild davon zu machen, wie der Vorstand den offensichtlich gut funktionierenden Betrieb strategisch am nachhaltigsten unterstützen könnte. Damit kann nun der kurzzeitig unterbrochene Prozess einer Überarbeitung des Organisationsreglements inklusive der Frage der optimalen Zusammensetzung des Vorstands weiterbearbeitet werden. Die Gemeinden dürfen bis zur nächsten Abgeordnetenversammlung 2024 mit einem entsprechenden Einbezug, Dialog und konstruktiven Anträgen seitens des Vorstands rechnen.

(text:pd/bild:unsplash)