16 Januar 2021

Sorgt die BLS bei der Halbtags-Finanzgeschichte für Transparenz?

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat den Regierungsrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die BLS AG der Kommission eine ungeschwärzte Version eines internen Berichts zu den Halbtax-Erlösen zustellt. Der Verwaltungsrat der BLS AG war dazu nicht bereit gewesen und hatte der GPK nur eine beschränkte Einsichtnahme unter strengen Auflagen angeboten.

Im Frühling 2020 stellte der Verwaltungsrat der BLS AG in Aussicht, dass die GPK einen forensischen Bericht der Firma PwC erhalten werde, sobald dieser vorliege. PwC untersuchte im vergangenen Jahr im Auftrag des BLS-Verwaltungsrates, wer innerhalb der BLS AG wann davon gewusst hatte, dass Halbtax-Erlöse nicht vollumfänglich budgetiert worden waren und dadurch die öffentliche Hand zu hohe Abgeltungen bezahlt hatte. Im Oktober 2020 war die BLS AG nur noch bereit, der GPK an einem externen Ort Einsicht in eine geschwärzte Version des Berichts zu gewähren. Die GPK beharrte darauf, dass sie ein Exemplar des Berichts zugestellt erhält und teilte dies der BLS AG Ende des letzten Jahres mit. Dies nicht nur, weil ihr dies so vom BLS-Verwaltungsrat versprochen worden war, sondern auch, weil es dem grundsätzlichen Aufsichtsverständnis widerspricht, wenn ein zu beaufsichtigendes Organ der Aufsichtsinstanz die Regeln selber vorgeben will. Der Verwaltungsrat der BLS AG war allerdings zu keinen Konzessionen bereit.

Der Regierungsrat hat gemäss Kantonsverfassung die Aufgabe, die Aufsicht über die BLS AG auszuüben, die sich im Mehrheitsbesitz des Kantons befindet. Die GPK verlangt vom Regierungsrat, dass er dafür sorgt, dass die GPK rasch ein ungeschwärztes Exemplar des entsprechenden Berichts zugestellt erhält.

Das Interesse der GPK am PwC-Bericht steht in Verbindung mit der Ende 2019 gestarteten Überprüfung der Aufsicht der zuständigen Direktion und des Regierungsrates über die BLS AG.