26 September 2021

Solothurner Volk ist gegen Einführung von Ausländerstimmrecht

Im Kanton Solothurn haben die Stimmberechtigten das fakultative Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene klar abgelehnt. Ein umstrittenes Millionenprojekt für die Umfahrung Klus in Balsthal wurde dagegen gutgeheissen.

Die Stimmberechtigten verwarfen die Initiative von Exponenten aus SP und Grünen für die Einführung des Ausländerstimmrechts mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 76 Prozent. Der Ja-Anteil beträgt gemäss Zwischenergebnis 24 Prozent. Es fehlen noch die Ergebnisse aus acht von 107 Gemeinden. Der Entscheid lässt sich jedoch nicht mehr umstossen.

Die Initiative wollte die Verfassung ändern. Die Gemeinden sollten die Kompetenz erhalten, selbst über die Mitsprache von Personen mit Niederlassungsbewilligung („C-Ausweis“) entscheiden zu können. Das Kantonsparlament lehnte das Begehren ab. Der Regierungsrat war dafür.

Ein fakultatives Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene kennen bereits die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Graubünden. Die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg und Waadt haben hingegen ein obligatorisches Ausländerstimmrecht in kommunalen Angelegenheiten.

Die Stimmberechtigen hiessen dagegen den kantonalen Kostenanteil von 63,7 Millionen Franken für das umstrittene Strassenbauprojekt in Balsthal gut. Der Entscheid fällt gemäss Zwischenergebnis mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 60 Prozent und einem Nein-Anteil von 40 Prozent.

Die geplante rund ein Kilometer lange Umfahrungsstrasse kostet insgesamt 74 Millionen Franken. Die Klus bei Balsthal ist ein topografischer Engpass. Der Verkehrstau ist seit Jahrzehnten ein Problem.

Im Vorfeld der Abstimmung war über das von Regierung und Parlament unterstütze Vorhaben erbittert gestritten worden. Das Thaler Referendums-Komitee aus Exponenten von SVP bis SP sprach von einem „Luxusprojekt“. Die Landschaft und das Klima kämen unter die Räder.

Die Befürworter bezeichneten die geplante Verkehrsanbindung als „dringend, klug und bezahlbar“. Die Region müsse als Wohn- und Arbeitsort attraktiv sein.

Ob die Baumaschinen nach dem Ja des Stimmvolkes bald auffahren werden, ist noch offen. Vor dem Verwaltungsgericht des Kantons ist eine Beschwerde der Gegner hängig. Es geht letztlich um die Frage, ob das Ausführungsprojekt mit Blick auf den Natur- und Heimatschutz bewilligungsfähig ist.

(text:sda/bild:unsplash)