Anklägerin fordert lebenslänglich für Mord an Töchtern in Solothurn
Die Frau, die Anfang 2021 in Gerlafingen SO zwei ihrer drei Töchter getötet hat, soll wegen mehrfachen Mordes mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft werden. Dies beantragte die Anklägerin am Dienstag vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn.
Die heute 41-jährige Schweizerin hatte am Morgen des 16. Januar 2021 ihre 7- und 8-jährigen Töchter in ihren Betten mit je einem gezielten Messerstich ins Herz getötet. Damit habe sie ihrem damaligen Ehemann „den grösstmöglichen Schaden“ zufügen wollen, sagte die Staatsanwältin.
Einige Monate zuvor hatte das Paar sich getrennt. Der Mann wollte die Scheidung. Die Frau habe sich zurückgesetzt gefühlt und sei neidisch gewesen.
Ihre älteste, damals 12-jährige Tochter hatte die Frau nicht attackiert. Da sie einen anderen Vater habe, hätte ihr Tod den Noch-Ehemann nicht in gleichem Ausmass getroffen, sagte die Anklägerin. Zudem sei dieses Mädchen viel ruhiger gewesen als die kleineren und habe weniger Betreuung benötigt.
Gemäss verschiedenen Zeugenaussagen war die Frau sei einiger Zeit frustriert über ihr Leben. Sie habe sich eine erfüllendere Tätigkeit gewünscht als jene der Mutter und Hausfrau.
Die Beschuldigte hatte in ihrer Befragung ausgesagt, ihr „damaliges Projekt“ seien ihre Töchter gewesen. Allerdings hätte sie sich gewünscht, ein abgebrochenes Studium weiterzuführen. „Sie machte ihre zwei kleinen Kinder zum Objekt ihrer Frustration“, sagte die Staatsanwältin.
Die Beschuldigte erzählte in ihrer Befragung von ihrer traumatischen Kindheit in elenden Verhältnissen in Südamerika. Als Kleinkind habe sie auf der Strasse mit anderen Kindern Leim geschnüffelt, um den Hunger zu vergessen. Später kam sie in eine Waisenhaus. Im Primarschulalter wurde sie in die Schweiz adoptiert.
Der psychiatrische Gutachter hatte bei der Frau ein Borderline-Syndrom und eine histrionische Störung festgestellt. Dazu gehören unter anderem eine starke Ich-Bezogenheit und ein ausgeprägter Wunsch nach Aufmerksamkeit. Der Gutachter empfahl eine ambulante Behandlung während des Strafvollzugs.
Die Vertreterin der überlebenden Tochter und jene des mittlerweile geschiedenen Ehemanns verlangten eine Verurteilung der Frau gemäss Anklage. Der Tochter sei eine Genugtuung von 100’000 Franken zuzusprechen. Zudem sei die Frau für künftige Folgekosten schadenersatzpflichtig zu erklären. Die Anwältin des Mannes forderte Schadenersatz und Genugtuung von weit über einer Million Franken.
(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)