31 August 2022

Sollen 16-jährige im Kanton Bern wählen und abstimmen dürfen?

Am 29. November 2021 hat der Grosse Rat einer Verfassungsänderung zugestimmt, um das Stimmrechtsalter 16 auf Kantons- und Gemeindeebene einzuführen. Damit sollen Jugendliche bereits ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene wählen und abstimmen sowie Wahlvorschläge, Referenden, Volksvorschläge und Initiativen unterzeichnen und einreichen dürfen. Am passiven Wahlrecht soll sich dabei nichts ändern: Wer ein politisches Amt bekleiden will, muss nach wie vor 18 Jahre alt sein. Änderungen der Verfassung müssen zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Daher kommt es am 25. September 2022 zur Volksabstimmung.

Hinter dieser Vorlage steht auch die Thuner Stadträtin von den jungen Grünen Cloé Weber. Sie findet, dass mit der Einführung des Stimmrechtsalter 16 die Jugendlichen in die Politik miteinbezogen werden und so eine breiter abgestützte Demokratie entsteht. Schliesslich müssten die Jugendlichen in diesem Alter auch andere Entscheidungen wie zum Beispiel die Berufswahl treffen. Aus diesem Grund sollte man ihnen auch bei dieser Vorlage eine Stimme geben.

Die Jugendlichen in die Politik miteinbeziehen, findet auch Valentin Borter Präsident der SVP Thun, eine gute Sache. Aus diesem Grund hat sich die SVP Thun für ein Jugendparlament eingesetzt, dennoch lehnt er die Vorlage ab. Oftmals gelten Rechte und Pflichten ab 18 Jahren, wie es in der Verfassung und verschiedenen Gesetzen niedergeschrieben ist. Mit dieser Stimmrechtsvorlage würde man jetzt aber ohne erkennbaren Zwang eine Änderung vornehmen wollen, so Borter gegenüber Radio BeO. Aus diesem Grund wird sich die SVP Thun dagegen einsetzen. Das letzte Wort haben die Berner Stimmberechtigten am 25. September an der Urne.

(text:pd,ol/bild:unsplash-symbolbild)