Solaranlagen an Fassaden unter bestimmten Voraussetzungen baubewilligungsfrei
Seit dem 1. Januar 2026 können Solaranlagen an Gebäudefassaden unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baubewilligung realisiert werden. Statt eines Baubewilligungsverfahrens genügt neu ein Meldeverfahren über eBau. Grundlage ist die revidierte Raumplanungsgesetzgebung des Bundes.
Das neue Merkblatt hält die Kriterien fest, unter denen Solaranlagen an Fassaden baubewilligungsfrei im Meldeverfahren umgesetzt werden können. Für Solaranlagen an Fassaden von Kulturdenkmälern und schützenswerten Objekten (K-Objekte) gelten weiterhin erhöhte Gestaltungsanforderungen, sodass in diesen Fällen eine Baubewilligung erforderlich bleibt.
Das Merkblatt ergänzt die kantonalen Richtlinien und wurde von den zuständigen Direktionen erarbeitet. Es unterstützt bei der einheitlichen Anwendung der Vorschriften des Bundes und schafft Klarheit für Bauherrschaften, Planende und Gemeinden.
(text:pf/bild:unsplash)