
So wird das revidierte Sexualstrafecht im Kanton Bern angewendet
Seit Juli 2024 gilt in der Schweiz das revidierte Sexualstrafrecht, welches unter anderem die Definition von Vergewaltigungen ausweitet. Nun wollte ein Vorstoss aus dem Grossen Rat vom Berner Regierungsrat wissen, wie der aktuelle Stand der Umsetzung im Kanton Bern aussieht.
Seit Juli werde das neue Recht angewendet, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Weiter würden Fachpersonen spezifisch zum angepassten Recht geschult werden. Ausserdem würden Opfer mit Videoaufnahmen besser geschützt werden und für die Täterinnen und Täter gebe es ein Lernprogramm.
Die finanziellen Mittel des Kantons sollten zudem ausreichen, um diese Massnahmen weiterhin zu fördern und die Opfer vor einem Trauma zu bewahren. Finanziell gebe dies keinen grösseren Zusatzaufwand, schreibt der Regierungsrat.
(text:jkä/symbolbild:pexels)