19 Januar 2022

Skyguide braucht laut Finanzkontrolle wohl weitere Bundesmittel

Die Flugsicherung Skyguide könnte laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) auf weitere Bundeshilfen angewiesen sein. Einen Teil der wegen der Corona-Pandemie gesprochenen 500 Millionen Franken will Skyguide für das Begleichen eines alten Darlehens verwenden.

Dadurch mindern sich die gesprochenen finanziellen Mittel des Bundes, die eigentlich für die Bewältigung der durch die Pandemie ausgelösten Finanzierungslücke vorgesehen waren. Zu diesem Schluss kommt die EFK in einem Bericht, den sie am Mittwochabend veröffentlicht hat. Darin hat die EFK untersucht, ob die beim Bund beantragten Beträge dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und inwieweit der Finanzierungsbedarf mit der Corona-Pandemie zusammenhängt.

Die EFK kommt zum Schluss, dass der Bedarf gerechtfertigt ist, die 500 Millionen Franken aber nicht genügen könnten und Skyguide wohl auch ohne Pandemie auf Bundeshilfe angewiesen gewesen wäre. Letzterem widerspricht Skyguide. Ohne die direkten und indirekten Folgen der Krise wäre Skyguide ein nachhaltiges Unternehmen, schreibt Skyguide in der Stellungnahme im Report.

Normalerweise finanziert sich das Unternehmen mit Gebühren für An- und Abflüge sowie für Überflüge. Der Flugverkehr ist aber wegen der Pandemie eingebrochen. Skyguide schätzt, dass dadurch in den Jahren 2020 und 2021 eine Unterdeckung von 280 Millionen Franken resultiert.

Der Bundesrat sprang in die Bresche und sprach dem bundesnahen Betrieb in mehreren Etappen eine halbe Milliarde Franken aus der Bundeskasse – davon mindestens 150 Millionen Franken als Eigenkapitalerhöhung, 250 Millionen Franken als Darlehen und im Voranschlag 2022 weitere 100 Millionen Franken. Es geht dabei um die Sicherstellung der Liquidität. Ab 2023 können entgangene Erträge aus dem Jahr 2020 den Fluggesellschaften auf sieben Jahre mittels Gebührenerhöhung nachverrechnet werden.

Der Bundesrat sieht somit 220 Millionen Franken mehr vor, als der voraussichtliche krisenbedingte Rückerstattungsbetrag ausmacht. Aus Sicht der Finanzkontrolle ist es daher denkbar, dass die Bundesgelder auch für Finanzierungslücken anderen Ursprungs als der Pandemie eingesetzt werden.

Gemäss Report will Skyguide mit dem Darlehen des Bundes über 250 Millionen Franken die Schuld eines Darlehens über 200 Millionen Franken zurückzahlen, das Skyguide bereits 2011 bei der Postfinance aufgenommen hat und das im Oktober 2021 fällig geworden war. Das erscheine sinnvoll und vertretbar. Allerdings entspanne sich dadurch die Liquiditätslage nicht im gleichen Masse, wie wenn die vollen 500 Millionen Franken zur Verfügung gestanden wären, schreibt die EFK.

Die Finanzkontrolle sieht ausserdem aufgrund von Unsicherheiten ein „wesentliches Risiko“, dass die Steuerzahler für weitere Mittel aufkommen müssen. Skyguide habe seinen Liquiditätsbedarf nämlich auf der Annahme berechnet, dass das Geschäftsvolumen von 2019 im Jahr 2025 wieder erreicht wird. Es sei aber unklar, wann und wie sich die Luftfahrtindustrie erholen werde. Wegen fehlender Reserven könnten schon kleine Abweichungen dazu führen, dass die 500 Millionen Franken nicht ausreichten.

Kritik äussert die EFK an der geplanten Ausgestaltung der Sparmassnahmen. Der Bundesrat verlangte für die Finanzhilfen Sparmassnahmen im Umfang von 100 Millionen Franken und mehr.

Skyguide sieht gemäss Report Einsparungen von rund 127 Millionen Franken bis 2024 vor. Aus Sicht der EFK handelt es sich aber vorwiegend um abgewendete Kostenerhöhungen. Auch die geplanten Einsparungen beim Lohnaufwand genügen aus Sicht der EFK nicht: Wegen der steigenden Durchschnittslöhne werde bis 2024 kein Rückgang erreicht.

Die EFK kritisiert zudem, dass Skyguide auch die wegen der Corona-Pandemie beantragten Kurzarbeitsentschädigungen von 18 Millionen Franken als Einsparungen anrechnet. Es sei nicht nachvollziehbar, diese als Einsparungen anzugeben und das Management in diesem Umfang von weiteren Sparmassnahmen zu entlasten, schreibt die EFK.

Skyguide wehrt sich gegen diese Kritik. Die Kurzarbeit sei eine Sparmassnahme, da sie zu direkten Kosteneinsparungen führe. Die ausbezahlten Versicherungsleistungen basierten auf den regelmässig einbezahlten Beiträgen.

(text:sda/bild:unsplash)