31 August 2023

Sind Thuner Wohn-Initiativen ungültig?

Bei der Prüfung der beiden Wohn-Initiativen ergaben sich für den Gemeinderat verschiedene Fragen. Er gewährt dem Initiativkomitee deshalb das rechtliche Gehör. Für den zusätzlichen Verfahrensschritt beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat die erforderlichen Fristverlängerungen.

Am 15. Juni 2023 hat ein Initiativkomitee bei der Stadtkanzlei die Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen in der Planung Bläuerstrasse-Bostudenzelg (Bostudenzelg-Initiative)» und die Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen (Thuner Wohn-Initiative)» eingereicht. In einem ersten Schritt muss der Gemeinderat die Gültigkeit dieser beiden Initiativen prüfen. Bei dieser Prüfung stellten sich verschiedene Fragen, insbesondere zur Durchführbarkeit innert der in der Thuner Wohn-Initiative vorgegebenen Umsetzungsfrist und zur Eigentumsgarantie.

Der Gemeinderat will dem Initiativkomitee Gelegenheit geben, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Er gewährt dem Initiativkomitee deshalb das rechtliche Gehör. Da dieser notwendige Schritt zusätzliche Zeit beansprucht, stellt der Gemeinderat dem Stadtrat das Gesuch, die Behandlungsfristen gemäss Artikel 25 Absätze 1 und 2 der Stadtverfassung (StV) um jeweils sechs Monate zu verlängern. Der Stadtrat befindet an seiner Sitzung vom 21. September 2023 darüber.

(text:pd/bild:unsplash)