11 Februar 2022

SGB lanciert Volksinitiative „Nationalbankgewinne für starke AHV“

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert die Volksinitiative „Nationalbankgewinne für eine starke AHV“. Das haben die Delegierten am Freitagnachmittag in Bern beinahe einstimmig beschlossen. Gefordert wird eine 13. AHV-Rente.

Geld für Rentenerhöhungen sei in der Schweiz ausreichend vorhanden, war die Kernaussage mehrerer Rednerinnen und Redner in der teilweise virtuellen Veranstaltung. In einem so reichen Land könne man einen Teil der Nationalbankgewinne unbeschadet für die Altersvorsorge einsetzen. Das Geld gehöre sowieso der Bevölkerung. Und von einer Gewinnausschüttung würden alle profitieren, hiess es.

Die AHV habe keine „Schlagseite“, sondern weise für das vergangene Jahr zwei Milliarden Franken Gewinn auf, sagte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard vor den Gewerkschaftsdelegierten.

Der Gewerkschaftsbund strebt mit seiner Volksinitiative einen Verfassungszusatz an: Bei hohen Bilanzgewinnen der Nationalbank sollen Teile davon dem Ausgleichsfonds der AHV gutgeschrieben werden.

Zwei bis vier Milliarden Franken könnte die Schweizerische Nationalbank (SNB) jährlich an die AHV überweisen. Diese Rechnung macht der SGB, der von einem Gewinnausschüttungspotenzial der SNB von acht bis zehn Milliarden Franken jährlich ausgeht. Davon fliessen gemäss Verfassung zwei Drittel an die Kantone.

Die SNB, die mehr als eine Billion Franken in Form von Aktien, Obligationen und Gold besitze, verfüge über eine Ausschüttungsreserve von 100 Milliarden Franken, sagte SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Diese enorme Summe liege brach.

Dennoch hat sich der SGB sich nach eigenen Worten für einen Initiativtext entschieden, der die Unabhängigkeit der SNB-Geldpolitik weiterhin garantiere. Die Initiative verlange lediglich eine Anpassung der Verteilung der Ausschüttungen, so der Gewerkschaftsbund.

Mit dieser Initiative zeige der SGB eine Alternative zu den „Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten“, hiess es in einer Mitteilung des SGB.

Das Parlament habe die Erhöhung des Frauenrentenalters beschlossen und wolle die Renten der Beruflichen Vorsorge (BVG) senken. Dies, obwohl die AHV-Renten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt hielten und die Pensionskassenrenten dramatisch gesunken seien.

Statt das Problem der sinkenden Renten zu lösen, wollten Arbeitgeber und bürgerliche Kreise das Rentenalter erhöhen und die Leistungen weiter senken, kritisiert der SGB. Nachdem der Ständerat eine Zusatzfinanzierung der AHV durch die SNB entgegen dem Nationalrat blockiert habe, bleibe nur noch der Weg einer Volksinitiative für eine Verfassungsänderung.

(text&bild:sda)