23 Februar 2021

Seftigen: Gemeinderat macht nur eine Anpassung bei Revision Ortsplanung

Der Gemeinderat hat die kürzlich durchgeführten Einspracheverhandlungen zur Ortsplanung analysiert. Er hält an den vorgesehenen Zonenplanänderungen fest und macht einzig bei jener betreffend die Arbeitszone Pfandersmatt Anpassungen. Er kippt die Möglichkeit zur Realisierung eines Silos aus dem Baureglement und will diese im Zusammenhang mit einem allenfalls späteren Planerlassverfahren für die Erweiterung der Gewerbezone regeln. Zudem prüft er die Bahnquerung beim Gewerbeweg hin zur Arbeitszone südlich der Bahnlinie.

Bis am 21. Dezember 2020 lagen das totalrevidierte Baureglement sowie die Akten zur Ortsplanungsrevision öffentlich auf. Gegenstand der Ortsplanungsrevision sind die Zonenplanänderungen „Hohlenmatt“, Arbeitszone „Pfandersmatt“ und für einen Teil der Parzelle Nr. 360 am Moosweg, sowie der Zonenplan 2. Letzterer beinhaltet grundeigentümerverbindliche Vorgaben unter anderem bezüglich Ortsbildschutz-, Landschaftsschon- und Gefahrengebiete sowie Gewässerräume. Innert der 30-tägigen Auflagefrist konnte jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse geltend machen konnte, Einsprache einreichen.

Insgesamt sind elf Einsprachen eingegangen. Diese richteten sich im Wesentlichen gegen die Einzonung von Bauland in der Hohlenmatt, wo eine «Zone mit Planungspflicht» (ZPP) für die Realisierung einer Wohnüberbauung vorgesehen ist, gegen die neu zulässigen Gebäudehöhen in der Arbeitszone «Pfandersmatt» und gegen die Flachdachbauweise in der Wohnzone W1.

Im Januar 2021 fanden die Einspracheverhandlungen statt. Drei Einsprachen wurden daraufhin zurückgezogen und acht aufrechterhalten. Die kommende Gemeindeversammlung wird im Wissen, dass noch offene Einsprachen vorhanden sind, über die Vorhaben beschliessen. Wenn den Geschäften zugestimmt wird, wird anschliessend das Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die Einsprachen entscheiden.