4 August 2021

Staatsanwalt fordert vier Jahre Freiheitsstrafe

Vier Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 50 Franken: So lautet der Antrag der Bundesanwaltschaft im Prozess gegen den ehemaligen Seco-Mitarbeiter, dem Verstösse gegen das Beschaffungsrecht vorgeworfen werden.

Der Staatsanwalt bezeichnete in seinem knapp dreistündigen Plädoyer am Mittwoch am Bundesstrafgericht in Bellinzona die kriminelle Energie des ehemaligen Seco-Ressortleiters als „hoch“.

Das Verschulden des ehemaligen Bundesbeamten wiege insgesamt schwer, resümierte der Staatsanwalt. Er habe das Seco „in einem beträchtlichen Umfang“ geschädigt.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen Ressortleiter des Seco unter anderem ungetreue Amtsführung, Urkundenfälschung, Sich-bestechen-Lassen und Geldwäscherei vor.

Gemäss Anklageschrift hat der heute 68-Jährige fiktive Rechnungen genehmigt und zur Zahlung freigegeben. Er soll des weiteren gemeinsam mit zwei der drei anderen Angeklagten eine Falschbeurkundung begangen sowie Geldwäscherei betrieben zu haben.

(text:sda/bild:beo)