31 Oktober 2026

Schweizer Pakete unterstehen ab dem 1. November einem neuen EU-Zoll

Die EU führt am Sonntag eine Bearbeitungsgebühr auf Paketsendungen aus Drittstaaten ein. Die neue 2-Euro-Gebühr wird unabhängig von der kürzlich eingeführten 3-Euro-Gebühr auf Kleinsendungen erhoben. Schweizer Onlineshops sind von der neuen Abgabe betroffen.

Der Onlinehandel hauptsächlich über chinesische Plattformen wie Shein oder Temu boomt. So wurden gemäss Zahlen der Europäischen Kommission im Jahr 2025 knapp 5,9 Milliarden Kleinsendungen in die EU verschickt. Das entspricht gut 16 Millionen Stück pro Tag. Diese Menge setzt die Zollbehörden unter Druck.

Ab dem 1. November verlangen die EU-Behörden bei der Einfuhr eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro. Für die Bezahlung der Gebühr sowie die weiteren Zollformalitäten seien die Plattformen und nicht die Verbraucher verantwortlich, so der Beschluss der EU. Bei Verstössen drohten Strafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Einfuhrwerts des Unternehmens.

Die Bearbeitungsgebühr wird pro Produktkategorie und nicht pro Stückzahl erhoben. So entfällt etwa für eine Sendung von 20 T-Shirts eine Gebühr von zwei Euro. Bei einer Sendung von 10 T-Shirts, 2 Mützen und einem Regenschirm beträgt die Gebühr sechs Euro. Diese Berechnung hängt damit zusammen, wie Waren beim Zoll deklariert werden.

Die neue Gebühr wird zusätzlich zu der im Juli von der EU eingeführten Zollabgabe auf Kleinsendungen erhoben. Die seit dem Sommer geltende 3-Euro-Abgabe betrifft einzig Warensendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro, die aus Drittstaaten wie der Schweiz in die EU eingeführt werden. Die Abgabe hat eine Laufzeit von zwei Jahren und soll im Juli 2028 auslaufen.

(text:sda/bild:keystone)