18 April 2023

Schweizer Berghilfe lanciert Solarprogramm

Bergbetriebe, die auf ihrem Betriebsgebäude eine Solaranlage installieren wollen, können ab sofort bei der Schweizer Berghilfe in einem vereinfachten Verfahren um finanzielle Unterstützung anfragen. Diese wird wie immer als A-fonds-perdu-Beitrag ausbezahlt. Dabei übernimmt die Stiftung pro Anlage bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Bei der Berechnung der Unterstützung werden die verfügbaren Förderbeiträge der öffentlichen Hand berücksichtigt. «Wir wollen gemeinsam mit den Betrieben im Berggebiet einen Bei-trag an die Energiewende leisten», sagt Kurt Zgraggen, Geschäftsführer der Schweizer Berghilfe. «Es können Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen sein und damit zusammenhängende Investitionen wie zum Beispiel ein Dachaufbau».

Der Fokus auf Solarenergie ist bewusst gewählt, denn die Betriebe in den Berggebieten können ganzjährig viel Strom produzieren. «Grundsätzlich ist die Sonneneinstrahlung in den Bergen höher als im Mittelland», sagt Kurt Zgraggen. Speziell im Winter hat es im Berggebiet wenig Hochnebel, und der Schnee reflektiert das Licht. Zudem kühlt in den Bergen die kältere Luft die Solarzellen, was insgesamt eine höhere Leistung ermöglicht. Für Solaranlagen sind dies ausgezeichnete Voraussetzungen. Die Betriebe in den Bergen profitieren aber auch wirtschaftlich, wie Kurt Zgraggen sagt: «Mit den Solaranlagen kön-nen die Unternehmen ihre Energiekosten senken und durch den Verkauf von überschüs-sigem Strom zusätzliche Einnahmen generieren.»

Ob Schreinerei, Landwirtschaftsbetrieb, Dorfkäserei oder Berghotel: Sobald der Betrieb in der Bergzone liegt und die Energie für den eigenen Betrieb einsetzen will, kann er ein Gesuch einreichen. Wichtig ist, dass der Betrieb sein Unterstützungsgesuch einreicht, bevor der Bau der Anlage startet. Das Solarprogramm ist aktuell befristet bis Ende 2024.

Ist nur eine Solaranlage geplant, benötigt die Berghilfe vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin einige wenige Unterlagen. Alle Gesuche werden wie üblich vor Ort von ehrenamtlichen Expertinnen oder Experten geprüft. Diejenigen Gesuche, welche neben einer Solaranlage noch andere Investitionen wie zum Beispiel den Neubau eines Betriebsgebäudes beinhalten oder auch Investitionsprojekte von Energiebetrieben werden im normalen Verfahren geprüft.

(text:pd/bild:unsplash)