19 Oktober 2023

Schweiz macht Fortschritte bei Geldwäschereibekämpfung

Das international führende Gremium zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung attestiert der Schweiz Fortschritte. Nur drei von insgesamt vierzig Empfehlungen werden als „teilweise konform“ eingestuft – zwei weniger als noch vor drei Jahren.

Die Länderevaluationen der Financial Action Taskforce (FATF) gelten als weltweiter Standard, obwohl sie kein unmittelbar bindendes Recht darstellen. Weltweit haben sich über 180 Länder verpflichtet, die FATF-Empfehlungen zu übernehmen – so auch die Schweiz.

Die Umsetzung der FATF-Empfehlungen in nationales Recht wird regelmässig von internationalen Gutachtern überprüft und beurteilt. Im am Donnerstag publizierten neusten Zwischenbericht attestieren die Fachleute der Schweiz Fortschritte bei der Bekämpfung der Geldwäscherei. Das Eidgenössische Finanzdepartement spricht von einem „wichtigen Teilerfolg“.

Grund dafür ist insbesondere die im März 2021 verabschiedete Revision des Geldwäschereigesetzes. Bei sechs Empfehlungen, darunter diejenige betreffend Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, konnte die Schweiz die offenen Punkte namentlich dank Anpassungen des revidierten Gesetzes weitgehend beheben.

Dennoch sind laut dem EFD in einigen zentralen Punkten weitere Verbesserungen nötig – insbesondere im Bereich der Transparenz juristischer Personen und im Bereich der Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der Strukturierung von Gesellschaften und Trusts. Die meisten EU-Staaten kennen bereits ein entsprechendes Register.

Ende August hat der Bundesrat eine Vorlage zur Einführung eines Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie Sorgfaltspflichten für risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen in die Vernehmlassung geschickt. Schliesslich wird das Parlament darüber entscheiden.

Insgesamt weist der FATF-Bericht acht Empfehlungen als „konform“, 29 als „weitgehend konform“ und drei als „teilweise konform“ aus. Zu Letzteren gehören neben den Sorgfaltspflichten die Bereiche „Sanktionen“ und „Sonstige Massnahmen“.

Die nächste Länderprüfung der Schweiz durch die FATF steht voraussichtlich 2027/2028 an. Dabei wird das Dispositiv der Schweiz wieder neu und umfassend beurteilt.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)