30 Dezember 2021

Schwangere Frauen haben das Recht auf eine vertrauliche Geburt

Die Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes im Kanton Bern bringt schwangeren Frauen in Not das Recht auf vertrauliche Geburt. Sie sollen ihr Kind auf die Welt bringen können, ohne dass ihr Umfeld davon erfährt.

Die Frau muss im Spital zwar ihre Personalien bekannt geben. Sie erhält aber während ihres Aufenthalts ein Pseudonym. So kann sie ihre Identität nach innen und aussen geheim halten.

Die Neuerung geht auf einen Vorstoss von Thomas Fuchs (SVP) im Grossen Rat zurück. Die vertrauliche Geburt ist als Ergänzung zum Babyfenster im Berner Lindenhofspital gedacht, wo Mütter in Not seit 2013 Babys anonym abgeben können.

Babyfenster befinden sich in einer rechtlichen Grauzone: Die Mutter verstösst gegen die Meldepflicht, wenn sie ihr Neugeborenes anonym abgibt. Die vertrauliche Geburt hingegen wahrt sowohl das Recht des Kindes, seine Herkunft zu erfahren, als auch das Interesse der Frau, ihre Identität zu schützen. Zudem ist eine psychosoziale Betreuung der Mutter möglich. Das entsprechende Gesetz tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

(text:sda/bild:pixapay)