25 März 2022

SBK Bern: Sorge um die Situation im PZM Münsingen

Laut Medienberichten sind wiederholt möglicherweise vermeidbare und präventive Zwangsmassnahmen im Psychiatrischen Zentrum Münsingen (PZM) zum Einsatz gekommen. Patient:innen sollen im Zimmer isoliert oder ans Bett fixiert worden sein. «Solche Massnahmen widersprechen dem Erwachsenenschutzrecht, sofern die Kriterien für eine Selbst- und Fremdgefährdung nicht gegeben sind» erklärt Manuela Kocher, Präsidentin der SBK Sektion Bern. Der SBK als Vertreter des Pflegefachpersonals nimmt die Umstände mit grosser Sorge zur Kenntnis. «Wir fordern den Kanton Bern zu einer lückenlosen Aufklärung der Situation im PZM auf und verlangen die rasche Aufklärung der dazu führenden Umstände. Es sind umgehend Massnahmen umzusetzen, die diese Situation beheben.» fordert Manuela Kocher. Patient:innen, die sich nicht ambulant behandeln lassen können, weil die Kriterien für eine Selbst- und Fremdgefährdung nach dem Erwachsenenschutzrecht erfüllt sind, haben das Anrecht auf entsprechende Pflege und Betreuung in einer dafür ausgerichteten Klinik. Damit diesen Personen die notwendige Behandlung und Pflege zuteilwerden kann, benötigen die Klinik genügend und gut qualifiziertes Personal. Manuela Kocher stellt klar: «Es darf nicht sein, dass aufgrund von Personalmangel Patienten und Patientinnen ruhiggestellt werden, wie dies in den Berichten dargestellt wird. Die Gesundheits-, Sozial-, und Integrationsdirektion des Kantons Bern hat eine Aufsichtspflicht über alle Betriebe, die einen Leistungsvertrag haben und diese Pflicht muss der Kanton wahrnehmen.»

(text:pd/bild:beo)