9 Juli 2025

Rodelbahn Heimwehfluh mit Benützungsverbot belegt

Die Rodelbahn Heimwehfluh darf bis auf weiteres nicht mehr betrieben werden. Für einen sicheren Publikumsbetrieb sind gemäss der Bau- und Verkehrsdirektion umfassende Unterhaltsarbeiten erforderlich. Dies hat eine Sonderinspektion durch die Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats über Seilbahnen und Skilifte (IKSS) ergeben. Die Baupolizei der Gemeinde Matten bei Interlaken hat ein Benützungsverbot erlassen.

Am Freitag 4. Juli ist es auf der Bahn zu einem tödlichen Unfall gekommen – schon früher gab es schwere Unfälle auf der Bahn.

(text:pd,ogr/bild:pg)