RKOO fordert rasche Einfühurng der Zweitliegeschaftsbesteuerung
Ende September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten dem Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zugestimmt. Damit entfallen künftig kommunale Einnahmen aus dem Eigenmietwert von Liegenschaften, was insbesondere in Tourismusregionen und Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil zu massiven Einbussen führen wird. Bund und Kantone sind deshalb gefordert, die entsprechenden Gesetzesgrundlagen zu erarbeiten, damit die Gemeinden eine entsprechende Zweitliegenschaftsbesteuerung einführen können. Der Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost ist es wichtig, dass im Kanton Bern diese Gesetzesgrundlagen rasch geschaffen werden, damit bei Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung die neue Zweitliegenschaftsbesteuerung sofort zur Anwendung kommen kann und damit weniger grosse Einnahmeneinbussen entstehen. Die Geschäftsleitung steht in Austausch zum Verband Berner Gemeinden, der diesbezüglich bereits in Kontakt mit der zuständigen Finanzdirektion ist, und unterstützt dessen diesbezügliches Engagement.
(text:pd,jkä/symbolbild:unsplash)