1 März 2023

Richtplan Wankdorf grösstenteils rechtskräftig

Der überarbeitete Richtplan für den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Wankdorf ist teilrechtskräftig. Das hat das zuständige Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) verfügt.
Damit treten alle Richtplaninhalte in Kraft, welche nicht mit einer Ergänzung der Störfallvorsorge in Zusammenhang stehen.
Anfang September 2022 hatte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) den überarbeiteten Richtplan genehmigt. Daraufhin legte die Stadt Bern gegen die vorgesehene Ergänzung der Störfallvorsorge Beschwerde beim Rechtsamt der DIJ ein. Gleichzeitig ersuchte sie aber darum, den Rest des Richtplans in Kraft zu setzen. Dieser Schritt ist nun erfolgt. Über die noch hängige Beschwerde der Stadt wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

(text:pd/bild:scaled)