7 Januar 2024

Revision der Wildtierschutzverordnung abgeschlossen

Die Revision der Verordnung über den Wildtierschutz ist abgeschlossen. Der Regierungsrat hat die dritte Tranche genehmigt, bei der 29 Gebiete überprüft und zehn neue Gebiete geschaffen wurden. Die Initiativen für neue Gebiete kamen von Gemeinden, Schutzorganisationen, privaten Akteuren und der kantonalen Wildhut. Ein Gebiet wurde aufgehoben. In 26 Gebieten werden die Schutzmassnahmen und/oder der Perimeter angepasst. Die Schutzgebiete werden tendenziell verkleinert oder es werden Kernzonen geschaffen. Zu den Massnahmen für den Schutz des Wilds gehören die Leinenpflicht für Hunde, Weg- und Routengebote, Jagdverbote und Verbote oder Einschränkungen störender Freizeitaktivitäten.
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat sämtliche der ca. 80 Wildschutzgebiete seit 2016 in drei Tranchen überprüft. Betroffene Gemeinden und Organisationen aus Naturschutz, Bergsport, Jagd, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft konnten sich im Rahmen der Mitwirkung äussern. Zahlreiche ihrer Begehren sind in die Vorlage eingeflossen. Die Änderungen treten am 1. August 2024 in Kraft.

(text:pd/bild:pixabay)