Regionale Radio- und TV-Stationen erhalten mehr Gebührengeld
Konzessionierte Lokalradios und Regionalfernseh-Stationen erhalten vom kommenden Jahr an mehr Geld aus den Empfangsgebühren. Neu gibt es auch Bundesgeld für allgemeine Fördermassnahmen, etwa für die Aus- und Weiterbildung von redaktionell tätigen Medienschaffenden und Nachrichtenagenturen.
Die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Neuerungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Beschlossen wurden die nötigen Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz Ende 2025 vom Parlament.
Für Lokalradios mit Konzession und für regionale Fernsehstationen gibt es nun 7 Prozent des gesamten Ertrages aus der Empfangsgebühr. Damit stünden zusätzliche rund 9 Millionen und insgesamt 95 Millionen Franken zur Verfügung, schreibt der Bundesrat.
Er schöpft mit der Erhöhung den vom Parlament gesetzten Rahmen aber nicht voll aus. Denn die Räte hatten für den Anteil von regionalen und lokalen Sendern aus der Empfangsgebühr eine Bandbreite zwischen 6 und 8 Prozent vorgegeben. Aktuell sind 4 bis 6 Prozent der Gebühreneinnahmen für lokale und regionale Sender reserviert.
In der allgemeinen Medienförderung legte der Bundesrat zudem die Beiträge für 2027 und 2028 fest. Pro Jahr stehen für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für redaktionell tätige Medienschaffende pro Jahr 1,5 Millionen Franken bereit. Die Institutionen müssen unabhängig sein und die Ausbildungen dauerhaft und praxisnah sein.
Für Leistungen von Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA und Agenturen für audiovisuelle Inhalte stehen 6 Millionen Franken jährlich bereit. Selbsthilfeorganisationen wie den Presserat kann der Bund mit 500’000 Franken im Jahr unterstützen.
Laut dem Parlamentsentscheid dürfen die geförderten Institutionen höchstens die Hälfte ihrer Ausgaben mit den Subventionen des Bundes decken. Die andere Hälfte müssen sie anderweitig einnehmen. Fördergesuche können beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eingereicht werden.
(text:sda/bild:unsplash)