26 September 2023

Regionale Bauverwaltung Frutigen ab 2026 operativ

Nach dem sich die Gemeinde Frutigen im Frühling bereit erklärt hat, künftig die Rolle als Sitzgemeinde für die neue Regionale Bauverwaltung zu übernehmen, haben die mitmachenden Gemeinden während dem Sommer die Eckpunkte diskutiert und einen Vertrag über die Zusammenarbeit ausgearbeitet. In zwei Mitwirkungsrunden wurden die Grundsätze der künftigen Zusammenarbeit und die gemeinsame Finanzierung festgelegt. Nebst der Sitzgemeinde Frutigen machen folgende Anschlussgemeinden beim Projekt mit: Adelboden, Kandergrund, Kandersteg und Reichenbach. Die Gemeinde Krattigen hat zwischenzeitlich entschieden, das Projekt vorläufig zu sistieren. Dies vor allem, weil aktuell eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Aeschi b. Spiez geprüft wird. Als künftiger Name der neuen Verwaltung wurde «Regionale Bauverwaltung Frutigen» festgelegt. Die Regionale Bauverwaltung Frutigen wird als neuer Bereich in die bestehende Bauabteilung von Frutigen integriert. Der operative Start ist am 1. Januar 2026 vorgesehen. Das gemeinsame Budget beträgt rund CHF 750’000 und wird von allen mitmachenden Gemeinden anteilmässig mitfinanziert. Rund ein Drittel der Kosten werden über einen Sockelbeitrag abgerechnet, die restlichen zwei Drittel sollen nach Aufwand der verursachenden Gemeinde bzw. dem Bauherrn verrechnet werden. Die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinden werden von dieser Zusammenarbeit nicht berührt. Die neue Regionale Bauverwaltung wird rund 250 Baugesuche und ca. 200 weitere Verfahren (Voranfragen, Baupolizeiverfahren, etc.) pro Jahr abwickeln.

Als nächster Schritt werden die Gemeindeversammlungen der Anschlussgemeinden noch vor Ende des Jahres 2023 über die «auszulagernden Arbeiten» und die entsprechenden Ausgaben beraten und beschliessen können. Zudem ist in Frutigen am 26. November 2023 eine Urnenabstimmung zur Sanierung und Erweiterung des Gemeindehauses vorgesehen. Damit sollen unter anderem die Voraussetzungen geschaffen werden, die zusätzlichen Arbeitsplätze in der bestehenden Liegenschaft unterbringen zu können.

(text:pd/bild:pg)