11 März 2022

Keine weitere Anzeige gegen Gemeinderat von Unterseen

Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli als gemeinderechtliche Aufsichtsbehörde hat zwei aufsichtsrechtlichen Anzeigen einer Einwohnerin und von Einwohnern gegen den Gesamtgemeinderat Unterseen sowie einzelne seiner Mitglieder abgeklärt. Das Regierungsstatthalteramt hat nun festgestellt, dass sich ein aufsichtsrechtliches Eingreifen erübrige und den Anzeigen keine Folge gegeben werde.

Bei einer Anzeige wurde dem Gemeinderat einen nicht haushälterischen Umgang mit Steuergeldern sowie Fehlverhalten in zahlreichen weiteren Vorgängen vorgeworfen.
Die zweite aufsichtsrechtliche Beschwerde  rügt die Praxis bei der Vermietung von Lokalen im Mehrzweckareal Underem Bärg (ehemals Zeughausareal). Auch hier ortete die Kantonsbehörde keine Notwendigkeit zu einer vertieften Untersuchung und zu einer Anzeige.
Die beiden Stellungnahmen des Regierungsstatthalteramts liegen auf der Gemeindeverwaltung (Gemeindeschreiberei) zur Einsichtnahme bis am 22. März 2022 auf.

(text:pd&chl/bild:beo)