Regierungsstatthalteramt im Kanton Bern: Wo soll man wohnen?
Wer für das Amt der Regierungsstatthalterin oder des Regierungsstatthalters im Kanton Bern kandidieren möchte, muss im jeweiligen Verwaltungskreis auf Gemeindeebene stimmberechtigt sein. Dies verlangt ein Vorstoss im Grossen Rat.
Stand heute dürfen alle stimmberechtigten Personen auf nationaler Ebene, die noch nicht im Pensionsalter sind, für das Amt des Regierungsstatthalters im Kanton Bern kandidieren. Der Wohnsitz muss erst nach der Wahl in den jeweiligen Verwaltungskreis verlegt werden.
Der Regierungsrat ist bereit, dieses Anliegen zu prüfen, möchte jedoch nicht so weit gehen wie der Vorstoss. Das passive Wahlrecht soll demnach nur auf Personen beschränkt werden, die im Kanton leben, nicht jedoch auf den Verwaltungskreis oder die Gemeinde. Das letzte Wort hat nun der Grosse Rat.
(tex:ath/bild:unsplash)