12 Januar 2022

Regierungsratsantwort auf Konsultation zur Härtefallverordnung des Bundes

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat seine Stellungnahme zum Entwurf der Härtefallverordnung 2022 des Bundes verabschiedet. Er ist mit den Eckwerten der Verordnung im Grundsatz einverstanden. Änderungen beantragt der Regierungsrat insbesondere bei den neuen zusätzlichen Kriterien, welche im Vollzug faktisch nicht umsetzbar wären. Entsprechend beantragt der Regierungsrat die Streichung der Artikel zum Nachweis bezogener Kurzarbeitsentschädigung / EO-Erwerbsausfall und zum Nachweis der von den Unternehmen ergriffenen eigenen Selbsthilfemassnahmen. Ferner wird beantragt, von einer monatlichen Prüfung und Auszahlung von Härtefallgeldern 2022 auf einen quartalsweisen Vollzug zu gehen, bei kleinen Unternehmen auf Pauschalen. Aus Sicht des Regierungsrates sollten die Massnahmen der Härtefallverordnung 2022 bereits ab Dezember 2021 greifen, da Einschränkungen der Wirtschaft bereits ab diesem Zeitpunkt stattgefunden haben. Zudem sollen auch Unternehmen Unterstützung erhalten, die erst seit 2022 massive Umsatzeinbrüche erfahren.

(text:pd/bild:beo)