18 August 2025

Regierungsrat verabschiedet neues Taxigesetz zuhanden dem Grossen Rat

Taxis im Kanton Bern sollen weniger strenge Vorgaben erfüllen müssen: Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Taxigesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Lockerungen hat der Regierungsrat in Zusammenarbeit mit den hauptbetroffenen Gemeinden geprüft. Die Gesetzesanpassung geht zurück auf die Motion «Für ein zeitgemässes, unbürokratisches Taxiwesen», die der Grosse Rat in der Frühlingssession 2023 überwiesen hatte. Bislang unterscheidet die bernische Taxigesetzgebung nicht zwischen Taxis und Limousinendiensten.

Mit dem neuen Gesetz werden die Anforderungen an Taxis reduziert. Beispielsweise wird künftig auf die theoretische und praktische Eignungsprüfung von Taxifahrerinnen und Taxifahrern verzichtet. Denn das Prüfen der Ortskenntnisse ist zum Beispiel angesichts digitaler Navigationsdienste nicht mehr zeitgemäss.

Taxis bleiben jedoch bewilligungspflichtig. Sie sind eine Visitenkarte für die Gemeinden. Die Kundinnen und Kunden dürfen erwarten, dass die Taxifahrerinnen und Taxifahrer den nötigen Qualitätsanforderungen genügen. Die Gemeinden werden deshalb weiterhin allfällige Vorstrafen, frühere Führerausweisentzüge und genügende Sprachkenntnisse prüfen. Die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund von Taxifahrerinnen und Taxifahrer wurden aufgrund verschiedener Rückmeldungen in der Vernehmlassung nochmal verschärft. «Die Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere der weiblichen Fahrgäste, ist ein ganz zentrales Element», betont Sicherheitsdirektor Philippe Müller.

Limousinendienste unterliegen nicht den strengen Anforderungen, die für Taxis gelten. Sie profitieren dafür nicht von den Privilegien der Taxis wie namentlich der Möglichkeit, Standplätze der Gemeinden zu benützen und Bus-Spuren zu befahren. Anbieterinnen und Anbieter von Limousinendiensten müssen sich einzig beim Kanton melden und ihre Fahrzeuge mit einer Plakette kennzeichnen, damit kontrolliert werden kann, ob die vom Bundesrecht vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden.

In der Vernehmlassung wurden vor allem die vereinfachten Regeln für Limousinendienste unterschiedlich beurteilt. Eine Mehrheit der politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände und die internationalen Anbieter von Limousinendiensten unterstützen den Gesetzesvorschlag. Sie sehen darin eine zeitgemässe Regelung und Vorteile für die Kundschaft.

Einzelne politische Parteien, Gewerkschaftskreise und eine Mehrheit der Gemeinden lehnen die vereinfachten Regeln für Limousinendienste hingegen ab. Sie befürchten, dass Taxifahrerinnen und Taxifahrer in unsichere und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse geraten oder dass Taxis weitgehend vom Markt verdrängt werden könnten. Da es sich bei der Neuregelung um einen verbindlichen Auftrag des Grossen Rats handelt, hält der Regierungsrat an der Stossrichtung der Vorlage fest.

Der Gesetzesentwurf geht nun an die vorberatende Sicherheitskommission und soll in der Wintersession 2025 in erster Lesung vom Grossen Rat beraten werden. Die neue Regelung wird frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.

(text:pd/bild:unsplash)