Regierungsrat unterstützt Pläne des Bundes zur Räumung des Munitionslagers Mitholz
Das Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport des Bundes (VBS) zeigt auf, wie die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz in den nächsten Jahren vorbereitet und durchgeführt werden soll. Das VBS hat dazu im Sachplan Militär ein eigenes Objektblatt erarbeitet und es den betroffenen Gemeinden zur Anhörung und Mitwirkung unterbreitet. Der Kanton wie auch die Gemeinden Kandergrund, Kandersteg und Frutigen stimmen dem Objektblatt im Grundsatz zu.
Mit der Aufnahme des ehemaligen Munitionslagers Mitholz in den Programmteil des Sachplans Militär und der Verabschiedung des entsprechenden Objektblatts schafft das VBS die planungsrechtlichen Grundlagen für dessen Räumung. Der Regierungsrat anerkennt, dass das VBS die wesentlichen Punkte aufgenommen hat, die im bisherigen Prozess definiert wurden. Das Gesamtkonzept sieht die vollständige Entfernung der Munitionsrückstände sowie vorbereitende bauliche Schutzmassnahmen an den tangierten Verkehrsträgern (Schiene und Strasse) vor. Die betroffene Bevölkerung wird unterstützt und entschädigt.
Schliesslich nimmt der Regierungsrat erfreut zur Kenntnis, dass im Grundsatz auch die betroffene Gemeinde Kandergrund dem Vorgehen zustimmt und von den beiden Nachbargemeinden Frutigen und Kandersteg keine Vorbehalte bestehen.
Für den Regierungsrat müssen die Interessen der direkt betroffenen Bevölkerung von Mitholz im Zentrum der Arbeiten aller involvierter Stellen von Bund und Kanton stehen. Deshalb ist es wichtig, dass auch der Abschluss des Räumungsprojekts sowie die Wiedernutzbarmachung des betroffenen Gebiets sowie die künftige Besiedelung verbindlich festgehalten werden. Die Schutzbauten für die Bahn sind wegen der baulichen Auswirkungen vor Ort nicht unumstritten. Der Regierungsrat befürwortet die vorgesehenen Schutzmassnahmen, um den Betrieb der Bahnlinie Spiez–Lötschberg–Brig während der Räumungsarbeiten sicherzustellen. Es ist für ihn aber wichtig, dass die Schutzgalerie für die Bahn nach Abschluss der Räumung wieder zurückgebaut wird.
Zentral für den Regierungsrat ist auch die sorgfältige und sachgerechte Nutzung des Steinbruchs Mitholz. Die lokalen, regionalen und kantonalen Interessen sind zu berücksichtigen. Im Verlauf des Räumungsprojektes muss ein Materialbewirtschaftungskonzept erstellt werden.
(text:pd/bild:beo)